Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aeschlimann Wärmetechnik
A. GELTUNGSBEREICH DER AGB
Die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) begründen einen Vertrag zwischen Ihnen und der Aeschlimann Wärmetechnik in Arlesheim BL (CHE-136.677.525). Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Aeschlimann Wärmetechnik schriftlich bestätigt wurden. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Form auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Die Aeschlimann Wärmetechnik ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die Änderung wird Ihnen in geeigneter Form mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt und gilt von diesem Datum an als von Ihnen zur Kenntnis genommen und genehmigt. Eine schriftliche Ausgabe der AGB kann bei der Aeschlimann Wärmetechnik bezogen werden.
B. NUTZUNG MEINER DIENSTE
1. MEINE DIENSTE
Die Aeschlimann Wärmetechnik erbringt Dienstleistungen im Bereich Haustechnik.
2. GEGENSTAND DES VERTRAGES
Die Aeschlimann Wärmetechnik verpflichtet sich den von Ihnen erworbenen Kaufgegenstand zu übertragen respektive das von Ihnen bestellte Werk zu erstellen. Darüber hinaus gewährleistet die Aeschlimann Wärmetechnik, dass die Leistung hinsichtlich Qualität, Termin und Preis dem vorliegenden Vertrag entspricht.
Die spezifische Umschreibung des jeweiligen Vertragsgegenstandes (Umschreibung der genauen Leistung) erfolgt gemäss separater Auftragserteilung.
3. INTEGRIERENDE BESTANDTEILE
Sämtliche Dokumente und Informationen betreffend Immobilie, Objekt, Liefer- und Ausführungstermin, Kontaktdaten, schriftliche Kommunikation, Offerten, Bestätigungen etc., die in Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, sind Bestandteile dieses Vertrags.
4. ANGABEN DURCH SIE
Die Aeschlimann Wärmetechnik überprüft alle Angaben, um Ihnen die bestmögliche Lösung anzubieten. Falsche Angaben durch Sie können zu Mehrkosten führen, welche von der Aeschlimann Wärmetechnik an Sie weiterbelastet werden.
5. LEISTUNGSERBRINGUNG
Die Aeschlimann Wärmetechnik übernimmt die Ausführung sowie gegebenenfalls die Koordination der Leistungen und teilt den betreffenden Personen ihre Aufgaben zu. Die Aeschlimann Wärmetechnik schliesst Verträge mit Verkäufern und Unternehmern direkt und auf eigene Rechnung ab.
6. TERMINPLAN
Termine und Ausführungsdaten werden in gemeinsamer Absprache bestimmt.
Sollte ein Termin oder Ausführungsdatum nicht eingehalten werden können, so ist dies beidseitig unverzüglich mitzuteilen.
7. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt gemäss separatem Terminplan.
8. ABNAHME DES WERKS
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des Werks. Über die Werksprüfung und die Abnahme des Werks ist ein Protokoll zu erstellen und gegenseitig zu unterzeichnen.
9. KAUFPREIS/WERKLOHN
Im Kaufpreis/Werklohn inbegriffen sind alle Leistungen dieses Vertrages und solche, welche für eine einwandfreie Ausführung des Werkes notwendig sind.
Der massgebende Kaufpreis bzw. Werklohn ergibt sich ebenfalls aus der separaten Auftragserteilung, wobei ohne gegenteilige Abmachung die dannzumal geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuern zusätzlich zum Preis bzw. Werklohn geschuldet sind.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen von Ihnen und Eingang der vereinbarten Vergütung bei der Aeschlimann Wärmetechnik im Eigentum der Aeschlimann Wärmetechnik. Sie sind verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von der Aeschlimann Wärmetechnik mitzuwirken. Sie ermächtigen die Aeschlimann Wärmetechnik, ihr Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern die Aeschlimann Wärmetechnik eine solche Eintragung wünscht.
11. BESTELLUNGSÄNDERUNGEN
Bestellungsänderungen durch Sie müssen vorab schriftlich angefragt werden. Möglichkeiten und Kostenfolgen werden umgehend an Sie zugestellt.
Bestellungsänderung durch die Aeschlimann Wärmetechnik sind gestattet, sofern sich diese während der Bauausführung als zweckmässig herausstellen. Die Kostenfolgen werden Ihnen umgehend mitgeteilt.
12. MEHRKOSTEN
Der Preis erhöht sich um sämtliche durch Bestellungsänderungen bedingte Mehrkosten.
13. FÄLLIGKEIT
Der Werklohn/Kaufpreis ist im Voraus zu bezahlen. Erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen ab Rechnungstellung keine Zahlung, steht der Aeschlimann Wärmetechnik nebst den gesetzlichen Rechtsbehelfen das Recht zu, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
14. GEWÄHRLEISTUNG
Die Aeschlimann Wärmetechnik verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert Produkte von guter Qualität. Sie haben die gelieferten Liefergegenstände nach Eintreffen am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 20 Tagen schriftlich bei der Aeschlimann Wärmetechnik anzuzeigen. Später entdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei der Aeschlimann Wärmetechnik schriftlich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Anzeige oder werden die Liefergegenstände ohne Prüfung verarbeitet, so gelten die Liefergegenstände als akzeptiert.
Werden beanstandete Liefergegenstände ohne schriftliche Zustimmung von der Aeschlimann Wärmetechnik durch Sie oder Dritte verarbeitet, entfällt die Gewährleistung.
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird die Aeschlimann Wärmetechnik allfällige Mängel am Liefergegenstand nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rück-tritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Als Mangel gilt ein Umstand, der entweder eine erhebliche Funktionsstörung verursacht, oder die wesentliche Funktion des Produktes beeinträchtigt.
Mängel, welche nicht durch die Aeschlimann Wärmetechnik zu verschulden sind, werden von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Aeschlimann Wärmetechnik übernimmt keine Ge-währ, wenn Sie oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der Aeschlimann Wärmetechnik Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornimmt oder diesen unsachlich behandelt.
Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstands.
15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Aeschlimann Wärmetechnik übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch Dienste von Drittanbie-tern verursacht werden.
Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet die Aeschlimann Wärmetechnik nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. ABTRETBARKEIT
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte durch Sie ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der Aeschlimann Wärmetechnik möglich.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Eine nichtige bzw. teilnichtige oder unwirksame bzw. teilunwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn die vorliegenden AGB eine Lücke offenbaren sollten.
18. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag und alle Fragen, Ansprüche und Auseinandersetzungen, welche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen können, insbesondere auch betreffend Entstehung, Gültigkeit und Interpretation, unterstehen unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechtes schweizerischem Recht.
Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Überein-kommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980) werden hiermit wegbedungen.
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Arlesheim BL.